Guenther
Wenn die eindeutigen Gesetze aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, doch angeblich nicht anzuwenden sind und vieles relativiert wird: warum gibt es dann überhaupt Gesetze?? Dass man dies als Bürger eine Richterin fragen muss, ist sonderbar! Nach was soll sich der Bürger da draußen überhaupt noch richten, wenn es bei diesem Gericht Richterinnen gibt, die eindeutige Gesetze ignorieren?! Auf Gesetze, auf die sich der Bürger jahrelang verlassen hat! Der gesetzestreue Bürger wird benachteiligt und manipulative Personen werden bevorteilt. Hier arbeiten Personen in Positionen, wo man sich langsam aber sicher fragt, wie sie es überhaupt zum Richteramt geschafft haben! Aber, wehe der Bürger (der nicht im Staatsdienst tätig ist) hält sich nicht an einfache Satzungen! Bei einem ganz offensichtlichen Willkürurteil fehlt eine Rechtsgrundlage, die aber notwendig wäre, wenn man schon eine Gesetzesnorm einfach missachtet und nicht anwendet! Wenn das Urteil doch angeblich richtig sei, dann hätte man doch sicherlich in einem ganzen langen Jahr endlich mal eine schlüssige Begründung nennen können, oder? Diese wurde trotz mehrfachen Nachfragen nie genannt. Einige Richterinnen scheinen auch das Abstraktionsprinzip nicht zu kennen: eine Übergabe oder Übereignung beendet nicht das Verpflichtungsgeschäft! Dieses wird nur durch eine Kündigung beendet (wie diese Kündigung zu erfolgen hat, steht im BGB)! Fehlt eine Kündigung ist die Folge: NICHTIGKEIT! Es gibt also viel mehr nachvollziehbare und rechtliche Gründe, warum das Urteil falsch ist und die Klage eindeutig abzuweisen war, als umgekehrt. WANN LIEGT EIN WILLKÜR-URTEIL VOR? "Objektiv willkürlich ist ein Richterspruch, [...]..wenn die Rechtsanwendung fehlerhaft ist, d.h., wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt wird ..." (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ). Wenn man sich nicht so gut auskennt wie wir, dann will ich gar nicht wissen, was die einem hier noch versuchen würden weiszumachen und was man, ohne es zu wissen, noch alles hinnehmen soll. Auch auf einige Anwälte aus Offenbach und Frankfurt kann man sich nicht verlassen. Anwälte verdienen bei einem Vergleich mehr. Das ganz Schlimme hier ist: Sie versuchen es, sie versuchen es, einem ganz offensichtlich falsche Entscheidungen als "richtig" zu verstehen zu geben und testen hier scheinbar wie weit sie gehen können und die Unkenntnis und fehlende juristische Kenntnisse des Bürgers, wovon sie vermutlich fälschlicherweise auch bei uns ausgingen. Fehler werden so gut wie nie zugegeben, was das Vertrauen der Bürger vollständig in dieses Justizzentrum zerrütten ließ. Liebe Bürger, wenn ihr euer rechtswirksames Mietverhältnis mit eurem Vermieter nicht schriftlich gekündigt habt, obwohl dies eindeutig im Gesetz steht, könnt ihr euch eventuell auf dieses Urteil dieses Amtsgerichts berufen. Wer das Aktenzeichen erfahren möchte (dieses wird bald veröffentlicht werden): ein Einwurf des Wohnungsschlüssels in den Briefkasten durch den Mieter, während der Abwesenheit der vermietenden Partei und der darauffolgende Auszug des Mieters soll, ohne, dass der Mieter den Mietvertrag je schriftlich gekündigt hat (was aber eindeutig in § 568 Abs. 1 BGB steht) ausreichend sein, um das Mietverhältnis gekündigt zu haben. Manche Mietrechtsanwälte nannten das Urteil "Hannebüchen". Bei der Judikative gibt es zwar die Rechtsfigur der "Selbstbindung der Verwaltung" nicht, aber man kann sich eventuell aufgrund von Art. 3 I GG (Willkürverbot oder Gleichbehandlungsgrundsatz) vielleicht doch auf dieses Urteil berufen, sofern man vom selben Gericht verurteilt wurde, die Mietzinsen trotz Auszugs dem Vermieter weiterzahlen zu müssen, weil man eben keinen Nachweis über eine (schriftliche) Kündigung vorlegen konnte. Andere Gerichte verurteilen in so einem Fall auf Weiterzahlung der Mieten!